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Digitalisierung Ihrer Belegprozesse

Was Sie über die Pflicht zur E-Rechnung ab Januar 2025 wissen müssen.

Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor dem Rechnungswesen nicht halt. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln.

Diese Neuerung betrifft nicht nur Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe, sobald sie Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung pflegen. Damit wird die E-Rechnung für viele Unternehmen zum verbindlichen Standard.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E‑Rechnung ist ein digitales Dokument, das Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz darstellt. Optisch ähnelt dieser Datensatz einer html-Seite im Internet. Der Rechnungsempfänger kann die Daten mit entsprechender Software weiterverarbeiten. Ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung gilt nicht als elektronisches Rechnungsformat, da Inhalte nicht maschinell ausgelesen werden können und dadurch eine hohe Fehlerquote besteht. 

Ab wann? 
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 01.01.2025 jedoch hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. 

Wer ist betroffen?  
Die Verpflichtung eine elektronische Rechnung auszustellen, betrifft Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). 

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